Wichtiges zuerst:
1. Der Fotograf ist berechtigt, an den hergestellten Fotos Retuschen bei der Entwicklung bzw. an der digitalen Bilddatei mittels entsprechender Bildbearbeitungssoftware vorzunehmen. Auch dürfen vom Fotografen die Fotos für Fotomontagen verwendet werden.
2. Bei Veröffentlichung der Fotos darf der Fotograf ohne Einwilligung des Kunden dessen Vor- und Zunamen nicht verwenden. Die Einwilligung des Kunden zur Veröffentlichung muss in schriftlicher Form (E-mail, SMS, FAX, Brief) vorliegen.
3. Der Kunde erhält vom Fotografen innerhalb eines Zeitraums von 4 - 12 Wochen nach Abstimmung der Vorauswahl alle bearbeiteten Fotos in digitaler Form als Download und ist berechtigt, diese Fotos ausschließlich für private Zwecke zu benutzen. Eine Bearbeitung der Fotos durch den Kunden ist nicht gestattet.
4. Die Negative bzw. Bilddateien aller hergestellten Fotos werden alleiniges Eigentum des Fotografen, ein Herausgabeanspruch des Kunden besteht nicht. Ausschließlicher Urheber an allen Fotos ist der Fotograf.
5. Es ist dem Kunden gestattet, zum Aufnahmetermin eine Person seines Vertrauens mitzubringen, die jedoch die Aufnahmen in keiner Weise stören darf, wofür der Kunde einzustehen hat.
6. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Fall, dass der Kunde keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Fotografen.